Krallenzehe

Unter einer Krallenzehe versteht die Medizin eine Fehlstellung in beiden Gelenken der Zehe. Dies wird deutlich durch eine Überstreckung im Grundgelenk sowie eine verstärkte Beugung im Mittelgelenk. Hierdurch entsteht häufig eine schmerzhafte Schwiele (sog. Clavus „Hühnerauge“) auf dem Mittelgelenk der Zehe. Die Fehlstellung der Zehe führt oftmals zu Schmerzen im Schuhwerk. Durch Zehenrichter und/oder eine Einlagenversorgung lassen sich diese Beschwerden mindern. Kommt es zu keiner langfristigen Verbesserung der Symptomatik, ist eine korrigierende Operation angezeigt.

Für die Wahl des Operationsverfahrens oder der Kombination aus mehreren Verfahren sollte die klinische Untersuchung des Fußes mit speziellen Tests und die angefertigten Röntgenbilder die Operationsmethode festlegen. Bei einer flexiblen Fehlstellung etwa könnte eine Sehnenverlagerung ausreichen (Operation nach Girdlestone-Taylor, sog. Beugesehnentransfer).

Ist die Krallenzehe in ihrer Fehlstellung fixiert, wird eine Entfernung des Köpfchens des Grundgliedes durchgeführt (Resektionsarthroplastik nach Hohmann).

Bestehen zusätzlich oder alleine Schmerzen mit Schwielenbildung an der Fußsohle, über den Köpfchen der Mittelfußknochen, ist eine Verschiebung des Mittelfußköpfchens nach hinten die Operation der Wahl (Operation nach Weil, Verkürzungsosteotomie nach Weil). Das nach hinten versetze Mittelfußköpfchen wird mit einer kleinen Schraube fixiert. Die Schraube kann später an Ort und Stelle belassen werden. Die Nachbehandlung erfolgt meistens im Vorfußentlastungsschuh unter Vollbelastung für sechs Wochen.

Hammerzehe

Bei dieser Fehlstellung der Kleinzehen ist das Endgelenk der Zehe gebeugt und in dieser Stellung fest. Zusätzlich kann das Zehenmittelgelenk gebeugt sein. Der Patient klagt über Beschwerden durch das Laufen beziehungsweise Abrollen auf dem Zehennagel.

Das Operationsverfahren ist ähnlich zur Krallenzehe.